FAQ – Häufige Fragen

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um die Energie.Manufaktur, unseren Ökostrom sowie Ihren Wechsel und Vertrag bei uns.

 

Aktuelle Markt- und Versorgungslage

  • Was ist die aktuelle Situation auf dem Strommarkt?

    Unser Energiemarkt ist stark in Bewegung. Die Großhandelspreise für Strom sind weltweit seit dem letzten Jahr enorm angestiegen und bewegen sich weiterhin auf einem extrem hohen Preisniveau. Ein Ende dieser noch nie dagewesenen Entwicklung ist derzeit nicht absehbar. Zusätzlich beeinflusst der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden politischen Auswirkungen das Angebot und damit den Preis für Strom.

  • Wie funktioniert die Strompreisbremse?

    Die Strompreisbremse entlastet Stromkunden, deren Stromverbrauchspreis über 40 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) brutto liegt.

    Die Energie.Manufaktur bietet für die allermeisten Vertriebsgebiete einen Strompreis unter 40 ct/kWh brutto an und bleibt damit unterhalb der Strompreisbremse der Bundesregierung.

    Details zur Strompreisbremse: So funktioniert die Strompreisbremse

Ökostrom

  • Kann ich Natürlich.Strom mit einem Mehrtarifzähler beziehen?

    Leider ist das Stromprodukt Natürlich.Strom kein passendes Produkt für diese Art von Stromzähler. Daraus können für Sie erhebliche Nachteile entstehen. Beispielsweise können wir den Strom nicht zu unterschiedlichen Hoch- und Niedrigpreisen für Sie abrechnen.

  • Wie setzt sich mein Strom-Mix bei Natürlich.Strom zusammen?

    Der Energieträgermix für Natürlich.Strom besteht aus 100 % Wasserkraft. Damit fallen weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.

    Details zu unserem Strom-Mix: Woher kommt unser Ökostrom?

  • Welche Kündigungsfrist gilt bei Natürlich.Strom?

    Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

Service

  • Sind meine Daten vor fremdem Zugriff geschützt?

    Ihre Daten werden zu jeder Zeit über eine sichere SSL (Secure Sockets Layer) Verbindung übermittelt.

  • Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mit in die neue Wohnung nehmen?

    Leider kann Ihr Stromvertrag nicht mit Ihnen umziehen. Ihren bisherigen Liefervertrag kündigen Sie bitte mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats. Nutzen Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich bei uns registriert haben.

  • An wen wende ich mich, wenn bei mir im Haushalt der Strom ausfällt?

    In der Regel behebt der zuständige Netzbetreiber etwaige Störungen der Stromversorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ihren zuständigen Netzbetreiber teilen wir Ihnen auf Ihrer Vertragsbestätigung mit.

Zählerstand

  • Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

    Teilen Sie uns Ihren Zählerstand ganz einfach in unserem Kundenportal mit.

  • Kann ich meinen Zählerstand auch vor dem genannten Termin eingeben?

    Um Ihren Verbrauch zu dokumentieren, können Sie uns jederzeit einen Kontrollzählerstand mitteilen. Den Zählerstand für die Jahresrechnung können Sie jedoch erst ab dem geplanten Ablesetermin erfassen.

  • Was passiert, wenn ich den Zählerstand nicht mitteile?

    Erhalten wir von Ihnen keinen Zählerstand, werden wir Ihren Verbrauch auf der Basis der Angaben des zuständigen Netzbetreibers abrechnen.

Abschlag und Rechnung

  • Wie viele Abschläge muss ich zahlen?

    Als Vorauszahlung für Ihre Jahresrechnung erheben wir 11 monatliche Abschlagszahlungen. Im 12. Monat erhalten Sie die Jahresrechnung. Hierin wird der abgelesene Verbrauch zu Grunde gelegt und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt.

  • Kann ich die Höhe meines Abschlages ändern?

    Sie können die Höhe Ihres Abschlages im Kundenportal in einem gewissen Rahmen selbständig anpassen. Bei gewünschten größeren Abweichungen kontaktieren uns einfach unter service@energiemanufaktur.net.

  • Kann ich die Fälligkeit meiner Abschlagszahlung ändern?

    Es ist leider nicht möglich, Abschlagsfälligkeiten kundenindividuell zu vereinbaren.

  • Wann erhalte ich meine Verbrauchsabrechnung?

    Sie erhalten Ihre Jahresrechnung in der Regel nach 12 Monaten der Belieferung durch die Energie.Manufaktur.

  • Wann erhalte ich den Bonus?

    Sie erhalten Ihren Bonus mit der ersten Jahresrechnung. Diese erstellen wir 12 Monate nach Ihrem Lieferbeginn. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Bedingungen zum Erhalt des Bonus erfüllen, die Sie in Ihrer Vertragsbestätigung finden.

  • Wie und wann erfolgt die Zahlung?

    Einfach, bequem und kostenfrei zahlen Sie, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Oder Sie zahlen die Kosten der Stromlieferung per Überweisung. Im Kundenportal der Energie.Manufaktur können Sie sich für einen der beiden Zahlwege entscheiden.

Glossar wichtiger Begriffe

  • Arbeitspreis

    Dies ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie. 

  • EEG-Umlage

    Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Letztverbraucher umgelegt.

    Senkung der EEG-Umlage zum 01.07.2022

    Zum 1. Juli 2022 senkt die Bundesregierung die EEG-Umlage auf 0,00 ct/kWh. Diese Senkung werden wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für alle unsere Kunden umsetzen. Der Verbrauchspreis Ihres Stromproduktes wird zum 01.07.2022 um 3,723 ct/kWh netto bzw. 4,43 ct/kWh brutto reduziert.

  • Grundpreis

    Der Grundpreis beinhaltet Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

Fragen zur Stromkennzeichnung

  • Was bedeutet Stromkennzeichnung?

    Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Stromlieferanten in Deutschland ihre Kunden genau über die Zusammensetzung des Stroms informieren. Diese Stromkennzeichnung – oft auch Strommix genannt – zeigt auf, wie viel Prozent des Stroms aus welcher Quelle stammen. Sie erfahren zudem, wie viele CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall bei der Stromproduktion angefallen sind.

  • Was ist der Produktmix?

    Es handelt sich um die Summe aller verwendeten Energieträger bezogen auf das jeweilige Stromprodukt (in Prozent).

  • Was ist der Gesamt-Strommix?

    Es handelt sich um die Summe aller verwendeten Energieträger des Stromversorgers (in Prozent).

  • Was ist der verbleibende Strommix?

    Es handelt sich um den Gesamt-Strommix abzüglich sämtlicher Produktmixe (in Prozent).